Am 9. Juni findet die Küche für Alle* noch einmal ab 19 Uhr in der Offenen Arbeit (Allerheiligen-Straße 9 / Hinterhaus) statt. Dieses Mal gibt es super-mega-leckere Flammkuchen mit Kartoffelsalat 🙂 , damit ihr gestärkt am nächsten Tag den Prozess von Igor am Amtsgericht begleiten könnt!
In der Offenen Arbeit mogelt sich noch das Biko dazwischen ab 20 Uhr mit der Lesung „Die Republik der Frauen“!
Beim Prozess am Mittwoch geht es darum:
„Auch Polizist*innen sind Rassist*innen“
Erklärung und Aufruf zur Prozessbegleitung am 10.06.2015, 13 Uhr, Amtsgericht Erfurt
Mein Name ist Igor, ich habe einen Migrationshintergrund. Obwohl das so ist, sieht man mir das nicht an,denn ich habe meistens weiße Haut, werde aber oft rot im Gesicht. Ich habe einen deutschen Pass seit meiner Geburt und ich spreche ganz gut deutsch. Obwohl ich sehr oft Zug fahre, wurde ich in meinem ganzen Leben noch nie von Polizist*innen im Zug, am Bahnhof oder irgendwo in Innenstädten einfach so kontrolliert. Nie!
Am 24.10.2015 war ich Versammlungsleiter einer Kundgebung, die anlässlich eines Prozesses vor dem Amtsgericht Erfurt stattfand. Bei dieser Kundgebung gab es ein Transparent, auf dem „Auch Polizist_innen sind Rassist_innen!“ zu lesen war. Ein Polizist ließ mich nach einiger Zeit wissen, dass er sich durch das Transparent beleidigt fühle, während es sich weitere Polizeibeamt*innen ganz unbeleidigt im Mannschaftsfahrzeug nebenan bequem gemacht hatten. Die dienstjüngere Kollegin an seiner Seite war es dann, die Anzeige wegen Beleidigung gegen mich erstattete.
Dabei zeigten Kundgebung und Prozess ein präzises Abbild dieser Gesellschaft: So musste sich Shariff als einzige Person vor der Glasfront des Gerichtes bis auf die Unterhose ausziehen, da auch keine*r der Polizist*innen sich die Mühe machte, die Anweisungen zu übersetzen – Shariff ist Schwarz. Tom, ein dunkelhäutiger Deutscher, wurde als Einziger bei der Einlasskontrolle gefragt, ob er ansteckende Krankheiten hätte. Dem Angeklagten selbst wurde im Gericht das Wort entzogen, als er seine Auseinandersetzung mit seinem eigenen Rassismus und dem Rassismus Deutschlands ausführen wollte. Er verließ daraufhin aus Protest den Gerichtssaal.
B. stand an diesem Tag am Amtsgericht Erfurt vor Gericht, weil er intuitiv richtig handelte: Er konnte eine offensichtlich rassistisch motivierte Polizeikontrolle am 17.04.2014 stören und kassierte für das Fazit seines Vortrages über die deutsche Polizei vor zwei Polizisten – „Ihr seid Rassisten!“ – eine Anzeige wegen Beleidigung: „An diesem Tag führten auch zwei Personen der Landespolizei am Anger in Erfurt eine Kontrolle nach diesem Schema durch. Sie liefen zielgerichtet auf zwei Menschen zu, die als nicht-weiß konstruiert werden, während sie alle anderen Personen ignorierten. B. (…) wollte die rassistische Tat nicht hinnehmen und versuchte zu intervenieren. Die Beamten reagierten uneinsichtig, sie wollten die Kontrolle nicht abbrechen. Ihnen wurden dabei Hintergründe zu Polizeiarbeit, Rassismus, auch in Bezug zum sogenannten NSU, erläutert: Der komplette Polizei-Apparat hat unter Familienmitgliedern von Betroffenen, Türk_innen, Kurd_innen, Schwarzen und Romn_ja ermittelt. Währenddessen konnten deutsche Bombenbauer_innen und Mörder_innen mindestens neun Menschen aus rassistischen Gründen töten.“
Es ist ein mächtiges Privileg von weiß-deutschen Menschen in Deutschland und damit auch von mir, sich nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit lebhaft Gedanken darum machen zu müssen, ob du Opfer eines Übergriffs wirst. Dabei spielt es im Alltag von Betroffenen keine Rolle, wie Täter*innen ihre performativen Handlungen rechtfertigen wollen: Den Meisten genügt hierfür eine so empfundene unbestimmbare, zu oft einfach alberne „Überfremdungsangst“, Uniformierten hingegen das Bundespolizeigesetz Paragraf 22, die Strafprozeßordnung Paragraf 136 oder die durch allerlei Sondergesetze und voreingenommene Asylrechtsprüfungen herbeigeführte Ausreisepflicht, die fast täglich irgendwo in Deutschland, vor allem nachts, brutal und traumatisierend mittels Deportationen von ihnen durchgesetzt wird.
Ich kann nur erahnen, was es bedeutet, Gegenstand deutscher „Willkommenskultur“ zu werden. Doch dazu haben Betroffene und deren Freund*innen selbst die herrschenden Verhältnisse auf den Punkt gebracht:
Miloud erklärt am 23.05.2015 in Jena:
„Es ist ein Gefühl der Ungerechtigkeit, wenn du der Einzige im Zugabteil bist, der nach seiner Identität gefragt wird. Ich fühle mich dann immer wieder erniedrigt, angegriffen, diskriminiert. Ich sehe die Polizei als Vollstrecker von Rassismus in dieser Gesellschaft. Die Polizei benutzt die Macht von Gesetzen um die rassistischen Kontrollen durchzuführen. Sie instrumentalisieren die Furcht, die die meisten Flüchtlinge und Migrant*innen von ihren Heimatländern mitgebracht haben – und sie fühlen sich durch das unangebrachteund miserable Schweigen vieler von uns bestätigt! Die Polizist*innen sagen dir sogar offen belustigt ins Gesicht, dass Rassismus kein Verbrechen in Deutschland ist und dass du sie dafür auch nicht anklagen kannst. Aber wenn du ihnen andererseits sagst ‚Ihr seid rassistisch!‘, dann fühlen sie sich in ihrer ‚Ehre‘ beleidigt, rennen ins nächste Gericht und sorgen dafür, dass du wegen Beleidigung verurteilt wirst.“
Biplab Basu am 20.05.2015 in der tageszeitung:
„(…) in allen anderen Abteilen saßen weiße Menschen. Ich bin ja vorher an den Abteilen vorbeigegangen und habe die Leute gesehen. Deshalb fragte ich den Polizisten: ‚Gibt es einen Grund, dass Sie ausgerechnet meinen Ausweis sehen möchten?‘ Der antwortete: ‚Ja, wir machen eine stichprobenartige Grenzkontrolle, um illegale Einwanderung zu verhindern.‘ – ‚Interessant. Warum bin ich denn der erste Fahrgast, den Sie kontrollieren? Gibt es einen bestimmten Grund?‘ – ‚Nein, es ist wie gesagt nur eine Stichprobe‘, sagte der Polizist. Daraufhin sagte ich: ‚Ich glaube schon, dass Sie einen Grund haben. Es ist meine Hautfarbe. Das ist rassistisch.’“
Antirassistische Gruppen und Einzelpersonen erklären am 23.05.2015 in Hannover:
„Mit Wut und Bestürzung haben wir die aktuellen Meldungen über die rassistische Polizeigewalt in der Dienststelle der Bundespolizei in Hannover zur Kenntnis genommen. Doch genauso wütend macht uns bereits der Auftakt der Aufarbeitung der Vorfälle. Bereits im Vorfeld spricht ein Oberstaatsanwalt laut NDR davon, dass der ‚Vorwurf […] sehr bedenklich und einmalig wäre.‘ (…) In Hannover sind in der Vergangenheit immer wieder Angriffe durch Polizeibeamte, v.a. in der berüchtigten Herschelwache nahe des Bahnhofs, bekannt geworden. Solche Angriffe sind kein Zufall und auch nicht das Werk von Einzeltäter_innen! Vielmehr sind sie eine logische Konsequenz in einem System, in dem Polizist_innen Gewalt anwenden, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen, da sie davon ausgehen können, im Sinne eines widerlichen Korpsgeistes von Kolleg_innen und Vorgesetzten durch Wegesehen und Falschaussagen gedeckt zu werden, ohne das dies durch Staatsanwaltschaft und Richter*innen eingehend untersucht wird. Amnesty und der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV) kommen auf 1-3% angeklagter Fälle nach Anzeigen bezüglich Polizeigewalt. Sie enden meist mit Freisprüchen.“
Die Inititative in Gedenken an Oury Jalloh erklärt am 20.01.2015:
„Oury Jalloh wurde am 7.1.2005 in der Dessauer Polizeizelle 5 verbrannt. Sofort behaupteten polizeiliche Ermittler und die Dessauer Staatsanwaltschaft, dass Oury Jalloh sich selbst angezündet habe. Trotz widersprüchlicher Zeugenaussagen, einer großen Anzahl verschwundener Beweismittel und einer, bis heute völlig ungeklärten Brand- und Todesursache von Oury Jalloh, verweigerten auch die zuständigen Richter vom Dessauer und Magdeburger Landgericht die Aufklärung der Todesumstände von Oury Jalloh. Die Behauptung, Oury Jalloh habe das Feuer selbst verursacht, konnte durch die jahrelange Arbeit der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh in mehrfacher Hinsicht auch wissenschaftlich widerlegt werden. Ein Nasenbeinbruch, kein Kohlenmonoxid im Blut, ein manipuliertes Feuerzeug! Ein in Irland in Auftrag gegebenes Gutachten des Brandsachverständigen Maksim Smirnou machte im November 2013 deutlich, dass es, physikalischen betrachtet, völlig unmöglich ist, mit einem einfachen Feuerzeug einen derart starken Brand zu verursachen.“
Ich rufe dazu auf, sich mit den Betroffenen rassistischer Gewalt zu solidarisieren, den Prozess am 10.06.2015, um 13:00Uhr am Amtsgericht Erfurt zu begleiten und sich im Anschluss an die Verhandlung in einen Demonstrationszug durch die Erfurter Innenstadt zur Bundespolizeiinspektion am Hauptbahnhof zu beteiligen.
Bist du Betroffene*r von Rassismus und Racial Profiling und möchtest anonym oder öffentlich den Prozess als Plattform nutzen? Dann kannst du dich bei: frai@systemausfall.org melden.
Anreise zum Amtsgericht Erfurt, Rudolfstr. 46:
Haltestelle „Bahnhofsvorplatz Erfurt“ – alle Linien Richtung Innenstadt bis Haltestelle „Anger“, von dort Linie 4 Richtung Bindersleben – Flughafen bis Haltestelle „Justizzentrum“
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Auf der Suche nach dem objektiven Dritten, 10. Juni, AG Erfurt
Am 10. Juni 2015 kam es vor dem Erfurter Amtsgericht zur Verhandlung gegen Igor. Als Versammlungsleiter einer Solidaritätskundgebung ist er für ein Transparent verantwortlich, auf dem zu lesen war „AUCH POLIZIST_INNEN SIND RASSIST_INNEN“. Igor verfasste im Vorfeld eine Erklärung und einen Aufruf zur Prozessbegleitung, dem nahezu 20 Unterstützer*innen gefolgt sind.
Wie so oft in letzter Zeit mussten diese sich aufgrund einer sitzungspolizeilichen Verfügung einer intensiven Personen- und Taschenkontrolle unterziehen. Rätselhaft blieb das Prinzip, nach welchem Gegenstände, die mensch bei sich trug, entzogen wurden: Einige behielten ihr Feuerzeug, andere mussten es abgeben; auch Schlüssel wurden einigen abgenommen oder Getränkeflaschen. Einige durften ihre Flaschen mit reinnehmen, nachdem sie vor den Augen der kontrollierenden Polizist*innen einen Schluck davon tranken. Eine unangenehm intensive Leibesvisitation mit gründlichem Abtasten von oben nach unten bis in die Unterwäsche mussten alle durchlaufen, einige gar die Schuhe ausziehen. Die Kontrollen verhinderten, dass der Betroffene pünktlich im Sitzungssaal erschien, was Richter Hauzel ein wenig nervös machte. Igor durfte seinen Laptop nicht mit in den Saal nehmen, um die vorbereitete Stellungnahme zu verlesen.
Richter Hauzel eröffnete die Sitzung 13.20 Uhr bei geöffneter Tür, während einige Unterstützer*innen noch kontrolliert wurden und erst nach und nach Platz nehmen konnten. Währenddessen erging die Belehrung durch Hauzel, dass sie hier zuhören dürften, aber nicht durch Äußerungen oder Kommentierungen zu stören haben. Andernfalls werden sie des Sitzungssaals verwiesen. Das Prozedere beginnt mit der Personalienfeststellung des Betroffenen und dem Verlesen der Strafsache durch Staatsanwältin Thiel: Die Polizeibeamt*innen Rau und Koch fühlten sich an der Ehre verletzt durch das am 24.10.2014 bei einer Kundgebung vor dem Gericht aufgehängten Transparent „AUCH POLIZIST_INNEN SIND RASSIST_INNEN“.
Igor hatte sich vorbereitet, eine politische Stellungnahmen abzugeben, um den Kontext zu beleuchten. Dafür hatte er Zeitungsartikel und andere Berichte vorliegen. Doch bevor er damit beginnen konnte, wies er darauf hin, dass er sich unwohl fühle, wenn Bewaffnete im Raum seien. Richter Hauzel entgegnete, dass er dies so zugelassen habe und Staatsanwältin Thiel meinte, dass wir schließlich nicht hier seien, um uns wohlzufühlen. Staatsanwältin und Richter waren sich einig, dass das Einräumen der Möglichkeit, sich zu äußern darauf beschränkt sei, den Sachverhalt des Tatvorwurfs zu klären. Hier gehe es lediglich um einen rechtlichen Sachverhalt, ob die Aussage des Transparents strafbar sei oder eben nicht. Dies ist daran festzumachen, ob ein objektiver Dritter die Aussage als Beleidigung versteht.
Der Betroffene kommt nun endlich dazu, sich, wie erlaubt, fallbezogen zu äußern. Es sei seine Pflicht, den Kontext herzustellen. Seit Zeigen des Transparents kamen mehr und mehr rassistische Verstöße von Polizist*innen im Dienst an die Öffentlichkeit. Ausführlich berichtet Igor von einem Fall in Hannover. Ein Polizist hatte dort einen Geflüchteten gefoltert, misshandelt und erniedrigt. In der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung wird beschrieben, dass dies ein systemisch bedingtes rassistisches Verhalten von Polizist*innen im Dienst darstelle – die Ausnahme bestehe einzig darin, dass diese Fälle überhaupt bekannt würden. Was System hat, ist, dass die rassistischen Übergriffe der Polizei verdeckt bleiben – ja gar verdeckt werden, in dem sich Kolleg*innen im eingebläuten Korpsgeist gegenseitig decken. Richter Hauzel ist sehr gewandt im aktiven Zuhören, sagt immer ja und nickt interessiert mit dem Kopf. Staatsanwältin Thiel dagegen blättert in ihren Unterlagen. Schließlich fragt Richter Hauzel nach einer Kopie des Zeitungsartikels, den Igor gern an Staatsanwältin und Richter verteilt. Weiter berichtet Igor aus dem aktuellen Thüringenmonitor, der die Einstellungen der Thüringer Bevölkerung in einer repräsentativen Befragung erhebt. Dabei bilden sich rassistische, antimuslimische und antiziganistische Einstellungen in hohen Prozentzahlen ab, was somit auch auf die Teilgruppe der Polizeibeamt*innen zuträfe. Um auf die öffentliche Debatte um „Racial Profiling“-Methoden der deutschen Polizei hinzuweisen, führt Igor ein Schreiben des UN-Komitees zur Bekämpfung rassistischer Diskriminierung an, welches darlegt, dass Paragraf 22 des Bundespolizeigesetzes rassistische Kontrollen ermögliche. Dieser Einschätzung folgend wird eine Präzisierung oder Tilgung des Paragrafen gefordert.
Nun ruft der Richter die Staatsanwältin, die Verteidigerin Pietrzyk und den Betroffenen nach vorn, um ein Bild der Kundgebung vom 24.10.2014 zu zeigen. „Sehe ich das richtig: Neben dem Transparent „AUCH POLIZIST_INNEN SIND RASSIST_INNEN“ hängt ein weiteres „Stoppt rassistische Polizeikontrollen“, fragt der Richter. Ja, ist ja ein Foto, auf dem das alle erkennen können.
Weiter geht’s mit einer Befragung zum Tag des Geschehens. Zur Kundgebung war Polizei vor Ort in Person des Einsatzleiters Rau, dessen Kollegin Koch und Kollege Bückert, der die Fotos gemacht hat. Der Kontakt zwischen Kundgebungsleiter Igor und Einsatzleiter Rau war dabei stets höflich.
Richter Hauzel stellt wiederholt gerichtet an Igor die Frage, ob Polizist*innen Rassist*innen seien. Ja, so Igor, wie es der Thüringenmonitor eben abbilde. Für einige Lacher sorgten Hinweise des Angeklagten, dass Polizist*innen jedoch lernfähig seien und sich durch reflexive Annäherung mit dem Thema Rassismus auseinandersetzen können. Prinzipiell seien alle Rassist*innen, die in einer weißen Mehrheitsgesellschaft sozialisiert werden und sich als Weiße nur freiwillig mit Rassismus auseinandersetzen müssen.
Nun werden die Zeug*innen aufgerufen. Zuerst Rau, der an diesem Tag für drei Dinge zuständig war: den Thüringer Anwaltstag, die Verhandlung gegen B und die aus Solidarität dazu stattfindende Kundgebung vor dem Gerichtsgebäude. Nach Raus Einschätzung herrschte grundsätzlich eine rege Betriebsamkeit rund um das Gericht. Viele Passant*innen hätten auf die „Inszenierung“ (gemeint ist die Kundgebung) mit Kopfschütteln reagiert und hätten die Beamt*innen gebeten diese zu beenden. Weil an diesem Tag so viele Menschen das Transparent sehen konnten, wollte Rau dagegen vorgehen. Er empfand es als beleidigend und ehrverletzend, weshalb er den Betroffenen bat, das Transparent abzunehmen. Dies ist nicht geschehen, weshalb er im Nachgang seine Kollegin Koch dazu anhielt, die Anzeige zu erstatten. Er führte dazu aus, dass er auch mit Gewalt hätte vorgehen können, um das Transparent zu entfernen. Igors Interesse war geweckt und er fragte den Beamten, warum nicht er die Anzeige gestellt habe, worauf Rau entgegnete, dass es formal egal sei, denn es gehe schließlich um die Geschädigten, zu denen auch er gehöre. Er akzeptiere es nicht, dass an dem Tag, als er seine rechtmäßige Arbeit gemacht habe, so bezeichnet zu werden. Über das Gefühl der Beleidigung plauderte Rau auch am Tag der Kundgebung mit einem Teilnehmer – ein entspanntes und angenehmes Philosophieren. Er fühle sich beleidigt, weil Menschen über ihn urteilen, ohne ihn zu kennen. Anschließend wird Beamtin Koch in den Sitzungssaal gebeten, die jedoch wenig neue Informationen liefert, außer dass sie anders als ihr Kollege der Meinung ist, dass sie die Anzeige eigeninitiativ gestellt habe.
Ca. 14.45 Uhr verliest Staatsanwältin Thiel ihr Plädoyer. Sie bleibt bei der bereits im Strafbefehl angesetzten Strafe von 20 Tagessätzen zu 15 Euro, denn schließlich stelle der Sachverhalt eine Diffamierung der Polizei und eines rechtmäßigen Polizeieinsatzes dar. Einige Unterstützer*innen konnten sich noch gut daran erinnern, was sich damals vor dem Sitzungssaal abspielte: rassistische Polizeikontrollen – in Deutschland entspricht das folglich rechtmäßigem Polizeihandeln.
Die Verteidigerin hält dagegen, sie fordert Freispruch. Es gäbe wohl keine Berufsgruppe, die sich von einer Auseinandersetzung mit Rassismus scheuen könne – alle setzen sich zu wenig damit auseinander. Das AUCH mache deutlich, dass keine Berufsgruppe auszunehmen ist und nicht nur die Polizei gemeint sei. – Ganze Bundestagsausschüsse setzen sich damit auseinander. Im Abschlussbericht des Thüringer NSU-Untersuchungsausschusses steht, dass die polizeilichen Ermittlungen durch rassistische Zuschreibungen geprägt seien und auch wenn keine Thüringer Polizist*innen daran beteiligt waren, so gibt es auch für diese keine Entwarnung (Link: besonders S.1781). Den Unterschied zwischen einem AUCH und dieser Feststellung könne sie nicht erkennen. In dieser Verhandlung stehen sich grundsätzlich das Grundrecht auf Meinungsfreiheit und der Strafrechts-Paragraf zu Beleidigung gegenüber. Das Bundesverfassungsgericht hat in einem ähnlichen Fall geurteilt, dass die Schranken, die durch den Paragrafen im StGB entstehen, das Grundgesetz nicht aushöhlen dürfen. Das Problem sei Rassismus und dieses lasse sich nicht lösen, wenn nicht darüber geredet werden dürfe.
Igor lies sich das letzte Wort nicht nehmen und meinte, er möchte erst dann wieder hier sitzen, wenn ein Richter of Color und eine Staatsanwältin of Color vor ihm sitzen.
Richter Hauzel jedoch verurteilte Igor zu 20 Tagessätzen à 15 Euro. Über die Begründung grübeln noch heute alle Beteiligten. Der Versuch einer Zusammenfassung des Gesagten: Der Ausspruch „FUCK COPS“ ist ok, weil es ein Kollektiv trifft. „AUCH POLIZIST_INNEN SIND RASSIST_INNEN“ ist nicht ok, weil eine Personalisierung darin steckt. Warum das so ist? Darüber gab es viele Deutungsangebote durch die Unterstützer*innen. Vielleicht liegt der Unterschied in der Ansprache, in welcher Männer als auch Frauen vertreten sind, oder darin, dass die Polizei an diesem Tag physisch anwesend war? Oder weil ein*e objektive*r Dritte*r (wer auch immer das sein mag), also eine Passant*in denken könnte, dass die Polizei durch den Spruch diskriminiert wird oder weil ein*e objektive*r Dritte*r denken könnte, dass die Polizei rassistisch sei… Wer noch andere Ideen hat, wir freuen uns über mehr Interpretationen!
Zwischenzeitlich war es eine recht heitere Veranstaltung, die fünf anwesenden Bewaffneten müssen lachen, der Richter lobt Igor „Sie machen sich gut!“ und zum Schluss spricht er auch die kurzen Pausen bei Polizist*innen und Rassist*innen, für die der Unterstrich oder das Sternchen stehen.
Nichtsdestotrotz bleibt die Ignoranz, Rassismus als Problem anzuerkennen. Interessant bleibt auch, dass sich weder Rau, noch Koch an das Transparent „Stoppt rassistische Polizeikontrollen!“ erinnern können. Das gefällt dem Richter nicht so gut, denn er nennt beide Aussprüche während des Prozesses im gleichen Atemzug. Zum Urteil kommt es dennoch.
Trotz alldem ziehen der Betroffene und die Unterstützer*innen nach dem Prozess als Demonstration vom Amtsgericht zum Landgericht Erfurt am Domplatz. Dort schildert B. nochmals den Hintergrund seines Verfahrens im vergangenen Oktober und ruft alle auf, sich mit Rassismus auseinanderzusetzen, denn das ist das Problem. Am 2. Juli finden wir uns wieder zusammen, diesmal in einem Sitzungssaal des Landgerichts zur Berufungsverhandlung von B.: Dieser Prozess ist auch unserer! Solidarität ist eine Waffe!
Auf der Suche nach dem objektiven Dritten, 10. Juni, AG Erfurt
Am 10. Juni 2015 kam es vor dem Erfurter Amtsgericht zur Verhandlung gegen Igor. Als Versammlungsleiter einer Solidaritätskundgebung ist er für ein Transparent verantwortlich, auf dem zu lesen war „AUCH POLIZIST_INNEN SIND RASSIST_INNEN“. Igor verfasste im Vorfeld eine Erklärung und einen Aufruf zur Prozessbegleitung, dem nahezu 20 Unterstützer*innen gefolgt sind.
Wie so oft in letzter Zeit mussten diese sich aufgrund einer sitzungspolizeilichen Verfügung einer intensiven Personen- und Taschenkontrolle unterziehen. Rätselhaft blieb das Prinzip, nach welchem Gegenstände, die mensch bei sich trug, entzogen wurden: Einige behielten ihr Feuerzeug, andere mussten es abgeben; auch Schlüssel wurden einigen abgenommen oder Getränkeflaschen. Einige durften ihre Flaschen mit reinnehmen, nachdem sie vor den Augen der kontrollierenden Polizist*innen einen Schluck davon tranken. Eine unangenehm intensive Leibesvisitation mit gründlichem Abtasten von oben nach unten bis in die Unterwäsche mussten alle durchlaufen, einige gar die Schuhe ausziehen. Die Kontrollen verhinderten, dass der Betroffene pünktlich im Sitzungssaal erschien, was Richter Hauzel ein wenig nervös machte. Igor durfte seinen Laptop nicht mit in den Saal nehmen, um die vorbereitete Stellungnahme zu verlesen.
Richter Hauzel eröffnete die Sitzung 13.20 Uhr bei geöffneter Tür, während einige Unterstützer*innen noch kontrolliert wurden und erst nach und nach Platz nehmen konnten. Währenddessen erging die Belehrung durch Hauzel, dass sie hier zuhören dürften, aber nicht durch Äußerungen oder Kommentierungen zu stören haben. Andernfalls werden sie des Sitzungssaals verwiesen. Das Prozedere beginnt mit der Personalienfeststellung des Betroffenen und dem Verlesen der Strafsache durch Staatsanwältin Thiel: Die Polizeibeamt*innen Rau und Koch fühlten sich an der Ehre verletzt durch das am 24.10.2014 bei einer Kundgebung vor dem Gericht aufgehängten Transparent „AUCH POLIZIST_INNEN SIND RASSIST_INNEN“.
Igor hatte sich vorbereitet, eine politische Stellungnahmen abzugeben, um den Kontext zu beleuchten. Dafür hatte er Zeitungsartikel und andere Berichte vorliegen. Doch bevor er damit beginnen konnte, wies er darauf hin, dass er sich unwohl fühle, wenn Bewaffnete im Raum seien. Richter Hauzel entgegnete, dass er dies so zugelassen habe und Staatsanwältin Thiel meinte, dass wir schließlich nicht hier seien, um uns wohlzufühlen. Staatsanwältin und Richter waren sich einig, dass das Einräumen der Möglichkeit, sich zu äußern darauf beschränkt sei, den Sachverhalt des Tatvorwurfs zu klären. Hier gehe es lediglich um einen rechtlichen Sachverhalt, ob die Aussage des Transparents strafbar sei oder eben nicht. Dies ist daran festzumachen, ob ein objektiver Dritter die Aussage als Beleidigung versteht.
Der Betroffene kommt nun endlich dazu, sich, wie erlaubt, fallbezogen zu äußern. Es sei seine Pflicht, den Kontext herzustellen. Seit Zeigen des Transparents kamen mehr und mehr rassistische Verstöße von Polizist*innen im Dienst an die Öffentlichkeit. Ausführlich berichtet Igor von einem Fall in Hannover. Ein Polizist hatte dort einen Geflüchteten gefoltert, misshandelt und erniedrigt. In der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung wird beschrieben, dass dies ein systemisch bedingtes rassistisches Verhalten von Polizist*innen im Dienst darstelle – die Ausnahme bestehe einzig darin, dass diese Fälle überhaupt bekannt würden. Was System hat, ist, dass die rassistischen Übergriffe der Polizei verdeckt bleiben – ja gar verdeckt werden, in dem sich Kolleg*innen im eingebläuten Korpsgeist gegenseitig decken. Richter Hauzel ist sehr gewandt im aktiven Zuhören, sagt immer ja und nickt interessiert mit dem Kopf. Staatsanwältin Thiel dagegen blättert in ihren Unterlagen. Schließlich fragt Richter Hauzel nach einer Kopie des Zeitungsartikels, den Igor gern an Staatsanwältin und Richter verteilt. Weiter berichtet Igor aus dem aktuellen Thüringenmonitor, der die Einstellungen der Thüringer Bevölkerung in einer repräsentativen Befragung erhebt. Dabei bilden sich rassistische, antimuslimische und antiziganistische Einstellungen in hohen Prozentzahlen ab, was somit auch auf die Teilgruppe der Polizeibeamt*innen zuträfe. Um auf die öffentliche Debatte um „Racial Profiling“-Methoden der deutschen Polizei hinzuweisen, führt Igor ein Schreiben des UN-Komitees zur Bekämpfung rassistischer Diskriminierung an, welches darlegt, dass Paragraf 22 des Bundespolizeigesetzes rassistische Kontrollen ermögliche. Dieser Einschätzung folgend wird eine Präzisierung oder Tilgung des Paragrafen gefordert.
Nun ruft der Richter die Staatsanwältin, die Verteidigerin Pietrzyk und den Betroffenen nach vorn, um ein Bild der Kundgebung vom 24.10.2014 zu zeigen. „Sehe ich das richtig: Neben dem Transparent „AUCH POLIZIST_INNEN SIND RASSIST_INNEN“ hängt ein weiteres „Stoppt rassistische Polizeikontrollen“, fragt der Richter. Ja, ist ja ein Foto, auf dem das alle erkennen können.
Weiter geht’s mit einer Befragung zum Tag des Geschehens. Zur Kundgebung war Polizei vor Ort in Person des Einsatzleiters Rau, dessen Kollegin Koch und Kollege Bückert, der die Fotos gemacht hat. Der Kontakt zwischen Kundgebungsleiter Igor und Einsatzleiter Rau war dabei stets höflich.
Richter Hauzel stellt wiederholt gerichtet an Igor die Frage, ob Polizist*innen Rassist*innen seien. Ja, so Igor, wie es der Thüringenmonitor eben abbilde. Für einige Lacher sorgten Hinweise des Angeklagten, dass Polizist*innen jedoch lernfähig seien und sich durch reflexive Annäherung mit dem Thema Rassismus auseinandersetzen können. Prinzipiell seien alle Rassist*innen, die in einer weißen Mehrheitsgesellschaft sozialisiert werden und sich als Weiße nur freiwillig mit Rassismus auseinandersetzen müssen.
Nun werden die Zeug*innen aufgerufen. Zuerst Rau, der an diesem Tag für drei Dinge zuständig war: den Thüringer Anwaltstag, die Verhandlung gegen B und die aus Solidarität dazu stattfindende Kundgebung vor dem Gerichtsgebäude. Nach Raus Einschätzung herrschte grundsätzlich eine rege Betriebsamkeit rund um das Gericht. Viele Passant*innen hätten auf die „Inszenierung“ (gemeint ist die Kundgebung) mit Kopfschütteln reagiert und hätten die Beamt*innen gebeten diese zu beenden. Weil an diesem Tag so viele Menschen das Transparent sehen konnten, wollte Rau dagegen vorgehen. Er empfand es als beleidigend und ehrverletzend, weshalb er den Betroffenen bat, das Transparent abzunehmen. Dies ist nicht geschehen, weshalb er im Nachgang seine Kollegin Koch dazu anhielt, die Anzeige zu erstatten. Er führte dazu aus, dass er auch mit Gewalt hätte vorgehen können, um das Transparent zu entfernen. Igors Interesse war geweckt und er fragte den Beamten, warum nicht er die Anzeige gestellt habe, worauf Rau entgegnete, dass es formal egal sei, denn es gehe schließlich um die Geschädigten, zu denen auch er gehöre. Er akzeptiere es nicht, dass an dem Tag, als er seine rechtmäßige Arbeit gemacht habe, so bezeichnet zu werden. Über das Gefühl der Beleidigung plauderte Rau auch am Tag der Kundgebung mit einem Teilnehmer – ein entspanntes und angenehmes Philosophieren. Er fühle sich beleidigt, weil Menschen über ihn urteilen, ohne ihn zu kennen. Anschließend wird Beamtin Koch in den Sitzungssaal gebeten, die jedoch wenig neue Informationen liefert, außer dass sie anders als ihr Kollege der Meinung ist, dass sie die Anzeige eigeninitiativ gestellt habe.
Ca. 14.45 Uhr verliest Staatsanwältin Thiel ihr Plädoyer. Sie bleibt bei der bereits im Strafbefehl angesetzten Strafe von 20 Tagessätzen zu 15 Euro, denn schließlich stelle der Sachverhalt eine Diffamierung der Polizei und eines rechtmäßigen Polizeieinsatzes dar. Einige Unterstützer*innen konnten sich noch gut daran erinnern, was sich damals vor dem Sitzungssaal abspielte: rassistische Polizeikontrollen – in Deutschland entspricht das folglich rechtmäßigem Polizeihandeln.
Die Verteidigerin hält dagegen, sie fordert Freispruch. Es gäbe wohl keine Berufsgruppe, die sich von einer Auseinandersetzung mit Rassismus scheuen könne – alle setzen sich zu wenig damit auseinander. Das AUCH mache deutlich, dass keine Berufsgruppe auszunehmen ist und nicht nur die Polizei gemeint sei. – Ganze Bundestagsausschüsse setzen sich damit auseinander. Im Abschlussbericht des Thüringer NSU-Untersuchungsausschusses steht, dass die polizeilichen Ermittlungen durch rassistische Zuschreibungen geprägt seien und auch wenn keine Thüringer Polizist*innen daran beteiligt waren, so gibt es auch für diese keine Entwarnung (Link: besonders S.1781). Den Unterschied zwischen einem AUCH und dieser Feststellung könne sie nicht erkennen. In dieser Verhandlung stehen sich grundsätzlich das Grundrecht auf Meinungsfreiheit und der Strafrechts-Paragraf zu Beleidigung gegenüber. Das Bundesverfassungsgericht hat in einem ähnlichen Fall geurteilt, dass die Schranken, die durch den Paragrafen im StGB entstehen, das Grundgesetz nicht aushöhlen dürfen. Das Problem sei Rassismus und dieses lasse sich nicht lösen, wenn nicht darüber geredet werden dürfe.
Igor lies sich das letzte Wort nicht nehmen und meinte, er möchte erst dann wieder hier sitzen, wenn ein Richter of Color und eine Staatsanwältin of Color vor ihm sitzen.
Richter Hauzel jedoch verurteilte Igor zu 20 Tagessätzen à 15 Euro. Über die Begründung grübeln noch heute alle Beteiligten. Der Versuch einer Zusammenfassung des Gesagten: Der Ausspruch „FUCK COPS“ ist ok, weil es ein Kollektiv trifft. „AUCH POLIZIST_INNEN SIND RASSIST_INNEN“ ist nicht ok, weil eine Personalisierung darin steckt. Warum das so ist? Darüber gab es viele Deutungsangebote durch die Unterstützer*innen. Vielleicht liegt der Unterschied in der Ansprache, in welcher Männer als auch Frauen vertreten sind, oder darin, dass die Polizei an diesem Tag physisch anwesend war? Oder weil ein*e objektive*r Dritte*r (wer auch immer das sein mag), also eine Passant*in denken könnte, dass die Polizei durch den Spruch diskriminiert wird oder weil ein*e objektive*r Dritte*r denken könnte, dass die Polizei rassistisch sei… Wer noch andere Ideen hat, wir freuen uns über mehr Interpretationen!
Zwischenzeitlich war es eine recht heitere Veranstaltung, die fünf anwesenden Bewaffneten müssen lachen, der Richter lobt Igor „Sie machen sich gut!“ und zum Schluss spricht er auch die kurzen Pausen bei Polizist*innen und Rassist*innen, für die der Unterstrich oder das Sternchen stehen.
Nichtsdestotrotz bleibt die Ignoranz, Rassismus als Problem anzuerkennen. Interessant bleibt auch, dass sich weder Rau, noch Koch an das Transparent „Stoppt rassistische Polizeikontrollen!“ erinnern können. Das gefällt dem Richter nicht so gut, denn er nennt beide Aussprüche während des Prozesses im gleichen Atemzug. Zum Urteil kommt es dennoch.
Trotz alldem ziehen der Betroffene und die Unterstützer*innen nach dem Prozess als Demonstration vom Amtsgericht zum Landgericht Erfurt am Domplatz. Dort schildert B. nochmals den Hintergrund seines Verfahrens im vergangenen Oktober und ruft alle auf, sich mit Rassismus auseinanderzusetzen, denn das ist das Problem. Am 2. Juli finden wir uns wieder zusammen, diesmal in einem Sitzungssaal des Landgerichts zur Berufungsverhandlung von B.: Dieser Prozess ist auch unserer! Solidarität ist eine Waffe!